Kosten- und Leistungsrechnung: Betriebswirtschaftliche Grundlagen

Kosten- und Leistungsrechnung: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Kosten- und Leistungsrechnung: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
 
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist das Zentralgebiet des betrieblichen Rechnungswesens mit der Aufgabe, die im Unternehmen anfallenden Kosten und Leistungen zu erfassen, zu speichern und den verschiedenen Bezugsgrößen (z. B. Produkten oder Dienstleistungen) zuzuordnen. Die Kosten- und Leistungsrechnung ist auf die Zwecke der Unternehmensführung hin ausgerichtet und in der Regel kurzfristig ausgelegt. Der Hauptzweck der Kostenrechnung liegt in der Preiskalkulation und der Kontrolle einzelner Betriebsbereiche. Es sollen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmensprozesses kontrolliert und unternehmenspolitische Entscheidungen erleichtert werden. Unter Kosten (Werteverbrauch) versteht man die bewerteten Abgänge von Gütern und Dienstleistungen im Zug der betrieblichen Leistungserstellung. Die Leistungen (Wertezuwachs) sind hingegen das bewertete Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, d. h. die erzeugten Güter und Dienstleistungen. Als Differenz aus Kosten und Leistungen ergibt sich das Betriebsergebnis. Die Kosten- und Leistungsrechnung wird in der Regel in die folgenden drei Teilbereiche untergliedert.
 
 
Hier werden alle in einer bestimmten Periode anfallenden Kosten nach verschiedenen Kostenarten (z. B.
 
Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen) erfasst und sortiert. Für die weitere Verrechnung dieser Kosten wird eine weitere Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten vorgenommen. Einzelkosten sind Kosten, die direkt einem Kostenträger, d. h. einem einzelnen Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung zugerechnet werden können (z. B. Rohstoffkosten). Die Gemeinkosten können hingegen nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden, weil sie gemeinsam für mehrere Leistungen anfallen oder die exakte Aufteilung auf verschiedene Produkte zu aufwendig wäre (z. B. Miet- oder Verwaltungskosten).
 
 Kostenstellenrechnung
 
Hier werden die Kostenarten je nach dem, wo sie entstehen, auf die verschiedenen Kostenstellen, d. h. dem Ort der Kostenentstehung zugerechnet. Dazu ist das Unternehmen sinnvoll in solche Teilbereiche zu untergliedern, die eine einheitliche und kalkulierbare Leistung erbringen (z. B. Einkauf, Produktion). In der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten (z. B. Steuern und Versicherungen) stets nach dem Verursacherprinzip den jeweiligen Kostenstellen zugeordnet. Die Kostenstellen-Einzelkosten können direkt den Kostenstellen zugeordnet werden, die Kostenstellen-Gemeinkosten hingegen werden mittels Verteilungsschlüssel umgelegt, da sie für das gesamte Unternehmen entstehen. Die Summe der Gemeinkosten und der festgelegten Leistung jeder einzelnen Kostenstelle ergibt den Verrechnungssatz (Kostensatz) für die von dieser Kostenstelle erbrachten Leistungen (z. B. Euro je Arbeitsstunde).
 
 Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation)
 
Ziel der Kalkulation ist es, die Selbstkosten oder Herstellkosten zu ermitteln, die ein einzelnes Produkt oder ein einzelner Auftrag verursacht. Bei der Selbstkostenermittlung gehen sämtliche variablen und fixen Kosten eines Erzeugnisses in die Kalkulation ein. Die Herstellkosten dienen zur Bewertung der Lagerbestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie von selbst erstellten Anlagen für den Jahresabschluss. Die Kalkulation bildet somit die Entscheidungsgrundlage für die Festsetzung von Angebotspreisen durch die Ermittlung der kurz- bis langfristigen Preisuntergrenzen bei vorgegebenen Marktpreisen.
 
 Kostenrechnungssysteme
 
Für die verschiedenen Ziele der Kosten- und Leistungsrechnung stehen unterschiedliche Kostenrechnungssysteme zur Verfügung. Die Vollkostenrechnung trägt alle Kosten und Leistungen zusammen, die innerhalb einer bestimmten Periode (z. B. Monat) anfallen, und verteilt diese Größen auf die produzierten Güter. Aus dieser Gegenüberstellung wird das Betriebsergebnis ermittelt und die Angebotspreise der erstellten Güter und Dienstleistungen kalkuliert. Bei der Teilkostenrechnung werden nur die variablen Kosten nach dem Kostenverursacherprinzip auf die jeweiligen Kostenträger verteilt. Die Gesamtkosten werden deshalb in die fixen und die variablen Kosten unterteilt. Die Fixkosten fallen unabhängig von der produzierten Menge an. Sie entstehen wegen der Bereitstellung einer bestimmten Kapazität (z. B. Mieten, Abschreibungen, Versicherungen). Die variablen Kosten verändern sich dagegen mit der Ausbringungsmenge (z. B. Fertigungslöhne, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Ziel der Teilkostenrechnung ist es, zu ermitteln wie hoch die Umsatzerlöse mindestens sein müssen, um die variablen Kosten zu decken. Mit dem darüber hinausgehenden Betrag (Deckungsbeitrag) können die Fixkosten abgedeckt werden. Bleiben weitere Erträge übrig, stellen diese den Betriebsgewinn der Periode dar.

Universal-Lexikon. 2012.

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